| 1. |
Jeder Teilnehmer fährt zum eigenen Vergnügen und auf eigenes Risiko. |
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Kinder und Nichtschwimmer tragen Schwimmwesten. |
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Jeder haftet für die von ihm verursachten Schäden selbst. |
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Es gibt keinen offiziellen Veranstalter. Jeder kann sich an der Organisation beteiligen. |
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Anmeldung nur unter: "www.wupper-flossfahrt.de" |
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Bereits beim Bau darauf, achten dass die Flöße nur so schwer und groß sind, dass sie von der Besatzung am Ende der Fahrt auch ohne Probleme wieder ab-transportiert werden können. |
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Maximal erlaubter Tiefgang: 30 cm |
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START: Die Floßfahrt findet immer am zweiten Sonntag im September statt. Um 10:10 Uhr wird vom Wanderparkplatz in Solingen-Wupperhof gestartet! Gefahren wird bei jedem Wetter. Außer bei Hochwasser! Die Teilnehmer lassen ihre Fahrzeuge nur an der dafür vorgesehenen Stelle am Beginn des Parkplatzes zu Wasser. Einweiser helfen dabei unnötige Staus zu vermeiden also nicht ungeduldig werden und den Anweisungen folgen, dann geht es am schnellsten. |
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Die Floßbesatzungen verpflichten sich, die zugeteilten Startnummern deutlich sichtbar zu tragen und am Fahrzeug zu befestigen. |
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Die Startnummern und Abholausweise werden gegen eine Kostenbeteiligung von 20 Euro* am Samstag von 15-18 Uhr und am Sonntag von 8:30-9:45 Uhr am Startplatz ausgegeben. |
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Bitte keine Feuerwerkskörper mehr verwenden! |
| 12. |
Alle Teilnehmer nehmen Rücksicht auf Natur und Umwelt, vermeiden unnötigen Lärm, verzichten möglichst auf die Mitnahme von Glasflaschen und lassen keine Abfälle oder Floßteile unterwegs und am Ziel liegen. |
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Die Wupper und Ufer stehen unter Naturschutz. Unter Eurem Schutz. |
| 14. |
Am Wipper Kotten wird, über die Fischtreppe auf Leichlinger Seite des Wehres, eine Rutsche gebaut. Das Wehr darf nur an dieser Stelle überquert werden. Ab 100 Meter vor dem Wehr wird der Fahrweg vorgeschrieben. Den Hinweisen der Helfer ist unbedingt Folge zu leisten! Vor dem Wehr muss ausgestiegen werden um die Fahrzeuge auf die Rutsche zu heben! |
| 15. |
Der Gebrauch von Stangen aller Art am Wehr ist verboten. (wegen möglichem Fischlaich auf dem Grund) Zuwiderhandelnde müssen mit einer Anzeige des Fördervereins Schleiferei Wipper Kotten rechnen. |
| 16. |
ZIEL: ist die "Schwarzbierwiese" in Opladen am Ende der Kastanienallee an der "Schusterinsel". |
| 17. |
Die Teilnehmer verpflichten sich, ihre Boote oder Flöße und Schrott am Tag der Veranstaltung wieder ab zu transportieren. (Haltet Euch daran, denn sonst kommen erfahrungsgemäß sehr hohe Kosten auf Euch zu!) |
| 18. |
Zum Abtransport der Flöße darf die Uferböschung in Opladen nicht mit einem KFZ befahren werden. |
| 19. |
Zum Abtransport der Flöße in die Kastanienallee in Opladen nur von der Brückenstraße aus im Schritttempo einfahren. Es werden nur Fahrzeuge mit Abholausweisen durchgelassen. Die Ausfahrt erfolgt nur in Richtung Bonner Straße. Dadurch werden störende Wendemanöver überflüssig.
Bitte nach dem Beladen der Abholfahrzeuge sofort Platz machen für später ankommende Flößer. |
| 20. |
Am folgenden Montag treffen sich Teilnehmer und Organisatoren um 18 Uhr zur Reinigung der Böschung an der Kastanienallee und beweisen ihr Herz für unsere Umwelt, mit anschließender interessanter "Manöverkritik" in der Gaststätte Ruhlach-Klause, Wiembachallee 44 in Opladen. (aus Kreisverkehr am Berliner Platz in Bielertstraße einbiegen und dann immer geradeaus fahren). |
| 21. |
Wenn alle diese Regeln beachten, ist auch die nächste Floßfahrt nicht gefährdet! |
| 22. |
*Der Reinerlös der Floßfahrt wird für die Erhaltung des Wipperkottens gespendet. |
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| Die Spielregeln sind nur ein Auszug aus den, für jeden Teilnehmer verbindlichen, behördlichen Auflagen! |
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