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Behördliche Auflagen
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Die Auflagen für 2011:
Bescheid vom Präsident des Landtags Nordrhein-Westfalen.pdf
Die Auflagen für 2010:
Wir müssen jeden Teilnehmer darauf hinweisen:
Ein Verstoß gegen die Auflagen stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne das § 70 Abs. 2 Landschaftsgesetz dar, die mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Bescheid_Solingen_2010_neu.pdf
Die Auflagen für 2009:
Auflagen.pdf
Das folgende Schreiben erhielten wir am 04.11.2009 vom Rheinisch-Bergischen-Kreis:
Rheinisch-Bergischer-Kreis_Verstoesse_gegen_Auflagen.pdf
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